Auf den Dächern von Mehrfamilienhäusern liegt eine große, kaum genutzte Fläche. Der Grund ist selten die Technik, sondern die Frage, wie der Strom von dort in die einzelnen Wohnungen kommt — und wer dabei zum Energieversorger wird.
Modell 1: Mieterstrom
Beim klassischen Mieterstrom liefert der Anlagenbetreiber den Solarstrom direkt an die Mietparteien und wird damit rechtlich zum Stromlieferanten. Das bringt Pflichten mit sich: Belieferungsvertrag, Reststrombeschaffung, Abrechnung, Meldepflichten. Dafür gibt es einen Mieterstromzuschlag nach dem EEG.
Das Modell funktioniert, ist aber verwaltungsintensiv. In der Praxis wird es meist an Dienstleister ausgelagert, was einen Teil des wirtschaftlichen Vorteils kostet.
Modell 2: Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung
Mit dem Solarpaket I ist eine schlankere Variante hinzugekommen. Der erzeugte Strom wird nach einem vereinbarten Schlüssel auf die teilnehmenden Zählpunkte im Gebäude verteilt; jede Partei behält ihren eigenen Stromliefervertrag für den Rest. Der Anlagenbetreiber wird dadurch nicht zum Vollversorger.
Der Aufwand sinkt damit erheblich. Es entfallen Lieferantenpflichten und Reststrombeschaffung. Im Gegenzug gibt es keinen Mieterstromzuschlag — der Vorteil liegt allein in der ersparten Netzstrommenge.
Was beide Modelle brauchen
- ein Messkonzept mit intelligenten Messsystemen an den beteiligten Zählpunkten
- eine Regelung, wie der erzeugte Strom verteilt wird, wenn nicht alle gleichzeitig verbrauchen
- Zustimmung der beteiligten Parteien beziehungsweise der Eigentümergemeinschaft
- eine saubere Abgrenzung von Allgemeinstrom und Wohnungsstrom
Der Punkt, an dem Projekte scheitern
Fast immer an der Governance, nicht an der Technik. In Eigentümergemeinschaften braucht es einen Beschluss, in Mietshäusern die Bereitschaft der Eigentümerseite, in beiden Fällen eine Regelung für Ein- und Auszug einzelner Parteien. Wer das vor der Angebotseinholung klärt, spart sich mehrere Planungsrunden.
Wirtschaftlich einordnen
Der wirtschaftliche Vorteil entsteht durch die Differenz zwischen Netzstrompreis und Erzeugungskosten. Er ist real, aber pro Partei kleiner als beim Einfamilienhaus, weil die Anlage anteilig auf mehr Verbraucher wirkt und die Gleichzeitigkeit begrenzt ist. Ein Speicher verbessert die Bilanz, erhöht aber auch die Komplexität der Verteilung.
Empfehlung für den Einstieg
Bei bis zu etwa sechs Parteien ist die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung meist der pragmatischere Weg. Ab einer gewissen Größe und bei professioneller Verwaltung kann klassischer Mieterstrom mit Dienstleister wirtschaftlich überlegen sein. In beiden Fällen gilt: Das Messkonzept gehört in die Angebotsanfrage, nicht in die Ausführungsphase.