Gebäudeenergiegesetz(GEG)
Das Gesetz, das energetische Anforderungen an Gebäude und Heizungen bündelt — Grundlage der 65-Prozent-Regel.
Das Gebäudeenergiegesetz fasst die früheren Regelwerke zu Energieeinsparung, Wärmeschutz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich zusammen. Bekannt geworden ist es durch die Anforderung, dass neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen.
Diese Anforderung gilt nicht unmittelbar überall. Im Bestand ist sie an die kommunale Wärmeplanung geknüpft und greift erst, wenn diese vorliegt oder die gesetzliche Frist abgelaufen ist. Bestehende Heizungen dürfen weiterlaufen und repariert werden.
Das Gesetz nennt mehrere Erfüllungsoptionen — unter anderem Wärmepumpe, Anschluss an ein Wärmenetz, Stromdirektheizung, Biomasse und Hybridlösungen. Welche davon wirtschaftlich sinnvoll ist, entscheidet das einzelne Gebäude, nicht das Gesetz.
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