Marktstammdatenregister(MaStR)
Das Register der Bundesnetzagentur, in dem jede Erzeugungsanlage und jeder Speicher gemeldet werden muss.
Das Marktstammdatenregister erfasst alle Anlagen des Energiemarkts — von der Balkonanlage bis zum Kraftwerk. Die Registrierung ist gesetzlich vorgeschrieben, kostenlos und online zu erledigen. Sie ersetzt nicht die Anmeldung beim Netzbetreiber, sondern kommt zusätzlich dazu.
Die Frist beträgt einen Monat nach Inbetriebnahme. Wird sie versäumt, kann der Netzbetreiber die Einspeisevergütung aussetzen, bis die Registrierung vorliegt; zudem ist ein Bußgeld möglich. Weil der Schritt zeitlich nach der Montage liegt, bleibt er besonders häufig liegen.
Zu registrieren sind Anlage und Speicher getrennt. Auch spätere Änderungen — Erweiterung, Speichernachrüstung, Betreiberwechsel — sind meldepflichtig.
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