Bundes-Solar
Magazin zur Energiewende

Heizung · Photovoltaik · Netz · Förderrecht

Kurz notiert
Wärmeplanung: Großstädte bis Mitte 2026
Weitere Beiträge

Was sonst noch im Heft steht.

Sechs Ressorts, ein gemeinsamer Nenner: Alles, was im Gebäude über Energie entscheidet, hängt inzwischen zusammen.

Alle Beiträge
Ressorts

Sechs Themenfelder,
die zusammengehören.

Heizung, Strom und Netz lassen sich nicht getrennt betrachten. Jedes Ressort führt in seinen Rahmen ein — mit Kennzahlen und Rechtsstand.

Agrarlandschaft mit Windrädern am Horizont und einer Freiflächen-Solaranlage im Mittelgrund
01 · Recht und Politik

Gesetzgebung

Was im Energierecht beschlossen, geplant oder gestrichen ist — und ab wann es gilt.

6 Kennzahlen · 4 Fragen
Zählerschrank mit mehreren Stromzählern in einem schlicht gefliesten Kellerraum
02 · Börse und Tarif

Strommarkt

Wie Börsenpreise entstehen, warum sie negativ werden und was davon auf der Rechnung ankommt.

6 Kennzahlen · 4 Fragen
Ortsnetzstation mit Transformator am Rand einer Wohnstraße
03 · Anschluss und Steuerung

Netz & Anschluss

Vom Netzanschlussbegehren bis zur Steuerbox: was der Netzbetreiber prüft, verlangt und darf.

6 Kennzahlen · 4 Fragen
Antragsunterlagen, Ordner und Taschenrechner auf einem Schreibtisch am Fenster
04 · Geld und Abgaben

Förderung & Steuern

Einspeisevergütung, Steuerbefreiungen und Förderkredite — was wem zusteht und was davon wirklich zählt.

6 Kennzahlen · 4 Fragen
Gealterte Photovoltaikanlage auf einem Ziegeldach
05 · Bestand und Nachrüstung

Solar im Bestand

Ausgeförderte Anlagen, Erweiterungen, Balkonkraftwerke und Strom fürs ganze Haus.

6 Kennzahlen · 4 Fragen
Ortsnetzstation mit Transformator am Rand einer Wohnstraße
06 · Speicher und Steuerung

Speicher & Flexibilität

Heimspeicher, steuerbare Verbraucher und flexible Tarife — wann Strom verschieben sich lohnt.

6 Kennzahlen · 4 Fragen
Service, nicht Redaktion

Wenn Sie von der
Einordnung zur
Rechnung wollen.

Unsere Beiträge nennen Spannen, keine Preise für Ihr Haus. Wer die konkreten Zahlen braucht, bekommt sie von Fachbetrieben — wir organisieren die Anfrage.

Angebot anfordern
  • 01

    Vorhaben schildern

    Gewerk, Gebäude, Postleitzahl und Zeitrahmen — mehr braucht es nicht.

  • 02

    Betriebe rechnen

    Bis zu 3 Fachbetriebe aus Ihrer Region kalkulieren unabhängig voneinander.

  • 03

    Sie entscheiden

    Keine Vermittlungsgebühr, keine Verpflichtung, jederzeit widerrufbar.

Ihre Angaben gehen ausschließlich an die angefragten Fachbetriebe, und nur mit Ihrer Einwilligung. Wie sich das Magazin dadurch finanziert, steht offen unter Redaktion und Transparenz.

Lexikon

Die Begriffe, die
niemand erklärt.

Ganzes Lexikon
Direktvermarktung
Verkauf von Solar- oder Windstrom über einen Händler an der Börse statt Abnahme gegen feste Vergütung durch den Netzbetreiber.
Pflicht für neue Anlagen ab 100 kW
Einspeisevergütung
Gesetzlich festgelegte Zahlung des Netzbetreibers für Solarstrom, der ins öffentliche Netz eingespeist wird.
Fester Satz für 20 Jahre plus Inbetriebnahmejahr
Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung(§ 42b EnWG)
Modell, bei dem Solarstrom vom Dach eines Mehrparteienhauses anteilig den Wohnungen zugeordnet wird, ohne dass der Betreiber zum Vollversorger wird.
Eingeführt mit dem Solarpaket I (2024)
Marktwert Solar(MW Solar)
Durchschnittlicher Börsenwert von Solarstrom in einem Monat, gewichtet nach den Stunden, in denen Solaranlagen tatsächlich einspeisen.
Wird monatlich von den Übertragungsnetzbetreibern veröffentlicht
Messstellenbetreiber
Unternehmen, das Stromzähler einbaut, betreibt und die Messwerte an Netzbetreiber und Lieferanten übermittelt.
Grundzuständig ist meist der örtliche Netzbetreiber
Mieterstromzuschlag
Förderung nach dem EEG für Solarstrom, der vom Dach direkt an die Bewohner eines Gebäudes geliefert wird.
Gezahlt für den an Bewohner gelieferten, nicht eingespeisten Strom
Negative Strompreise
Börsenpreise unter null, bei denen Erzeuger dafür bezahlen, dass ihr Strom abgenommen wird.
Neue Anlagen erhalten in diesen Stunden keine Vergütung
Netzanschlussbegehren
Antrag beim örtlichen Netzbetreiber, eine Erzeugungsanlage an das öffentliche Stromnetz anzuschließen.
Vereinfachtes Verfahren für Anlagen bis 30 kW