Die Begriffe, die niemand erklärt.
In Angeboten, Förderbescheiden und Netzbetreiberschreiben stehen Begriffe, die als bekannt vorausgesetzt werden. Hier stehen sie erklärt — jeweils mit dem einen Wert, den man sich merken sollte.
Verkauf von Solar- oder Windstrom über einen Händler an der Börse statt Abnahme gegen feste Vergütung durch den Netzbetreiber.
Pflicht für neue Anlagen ab 100 kW
Strommarkt
Gesetzlich festgelegte Zahlung des Netzbetreibers für Solarstrom, der ins öffentliche Netz eingespeist wird.
Fester Satz für 20 Jahre plus Inbetriebnahmejahr
Förderung & Steuern
Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung
§ 42b EnWG
Modell, bei dem Solarstrom vom Dach eines Mehrparteienhauses anteilig den Wohnungen zugeordnet wird, ohne dass der Betreiber zum Vollversorger wird.
Eingeführt mit dem Solarpaket I (2024)
Solar im Bestand
Marktwert Solar
MW Solar
Durchschnittlicher Börsenwert von Solarstrom in einem Monat, gewichtet nach den Stunden, in denen Solaranlagen tatsächlich einspeisen.
Wird monatlich von den Übertragungsnetzbetreibern veröffentlicht
Strommarkt
Unternehmen, das Stromzähler einbaut, betreibt und die Messwerte an Netzbetreiber und Lieferanten übermittelt.
Grundzuständig ist meist der örtliche Netzbetreiber
Netz & Anschluss
Förderung nach dem EEG für Solarstrom, der vom Dach direkt an die Bewohner eines Gebäudes geliefert wird.
Gezahlt für den an Bewohner gelieferten, nicht eingespeisten Strom
Förderung & Steuern
Börsenpreise unter null, bei denen Erzeuger dafür bezahlen, dass ihr Strom abgenommen wird.
Neue Anlagen erhalten in diesen Stunden keine Vergütung
Strommarkt
Antrag beim örtlichen Netzbetreiber, eine Erzeugungsanlage an das öffentliche Stromnetz anzuschließen.
Vereinfachtes Verfahren für Anlagen bis 30 kW
Netz & Anschluss
Nullsteuersatz
§ 12 Abs. 3 UStG
Umsatzsteuersatz von null Prozent für Kauf und Installation kleiner Photovoltaikanlagen auf oder an Wohngebäuden.
Gilt für Anlagen bis 30 kWp, seit 1. Januar 2023
Förderung & Steuern
Redispatch
Redispatch 2.0
Eingriff des Netzbetreibers in die Fahrweise von Kraftwerken und Erzeugungsanlagen, um Netzengpässe zu vermeiden.
Pflicht für Anlagen ab 100 kW und steuerbare Anlagen
Netz & Anschluss
Gesetzesänderung von 2025, die Einspeisung und Vergütung neuer Solaranlagen an Zeiten hoher Erzeugung und negativer Preise anpasst.
Gilt für Anlagen mit Inbetriebnahme ab 25. Februar 2025
Gesetzgebung
Steckersolargerät
Balkonkraftwerk
Kleine Solaranlage mit wenigen Modulen, die über einen Wechselrichter in den Hausstromkreis einspeist.
Bis 800 VA Wechselrichterleistung, Anmeldung nur im Marktstammdatenregister
Solar im Bestand
Steuerbare Verbrauchseinrichtung
§ 14a EnWG
Wärmepumpe, Wallbox, Batteriespeicher oder Klimagerät, dessen Strombezug der Netzbetreiber bei Engpässen vorübergehend begrenzen darf.
Seit 1. Januar 2024; Gegenleistung: reduzierte Netzentgelte
Speicher & Flexibilität
Volleinspeisung
Gegenteil: Überschusseinspeisung
Betriebsart, bei der der gesamte erzeugte Solarstrom ins Netz geht, statt zuerst selbst verbraucht zu werden.
Höherer Vergütungssatz, keine Eigenverbrauchsersparnis
Förderung & Steuern