Bundes-Solar
Lexikon
Lexikoneintrag

Paragraf 14a EnWG(steuerbare Verbrauchseinrichtung)

Regelung, nach der Wärmepumpen, Wallboxen und Speicher vom Netzbetreiber gedrosselt werden dürfen — gegen reduzierte Netzentgelte.

Seit 2024 gelten neu angeschlossene Wärmepumpen, Ladeeinrichtungen, Klimaanlagen und Stromspeicher mit mehr als 4,2 Kilowatt Anschlussleistung als steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Der Netzbetreiber darf ihre Leistung in Engpasssituationen vorübergehend reduzieren.

Die Drosselung ist keine Abschaltung: Eine Mindestleistung von 4,2 Kilowatt muss jederzeit zur Verfügung stehen — genug, um eine Wärmepumpe im Einfamilienhaus weiterlaufen zu lassen. Im Gegenzug erhalten Anschlussnutzer reduzierte Netzentgelte, wahlweise als Pauschale oder als Arbeitspreisrabatt.

Technisch braucht es dafür ein intelligentes Messsystem und eine Steuereinrichtung. Beides gehört bei Neuinstallationen ins Angebot, weil die Nachrüstung aufwendiger ist als die Erstinstallation.

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