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Solarstrom

Nach 20 Jahren EEG: was mit der alten Solaranlage passiert

Die Vergütung endet, der Betrieb nicht. Welche Optionen es nach dem Förderzeitraum gibt, was die Anschlussvergütung bringt und wann sich der Umbau auf Eigenverbrauch rechnet.

Redaktion Bundes-Solar2 MinutenStand: Frühjahr 2026

Die ersten Anlagen des EEG-Booms verlassen den Förderzeitraum. Zwanzig Jahre plus das Inbetriebnahmejahr — danach endet die feste Einspeisevergütung. Für viele Betreiber ist das der Moment, in dem sie ihre Anlage zum ersten Mal seit dem Aufbau wieder betriebswirtschaftlich betrachten.

Was rechtlich passiert

Die Anlage fällt nicht aus dem System. Der Netzbetreiber nimmt den Strom weiterhin ab und vergütet ihn nach der Anschlussregelung mit dem Jahresmarktwert Solar abzüglich eines Vermarktungsentgelts. Der Betrag liegt deutlich unter der ursprünglichen Vergütung und schwankt mit dem Marktgeschehen.

Die drei realistischen Wege

1. Weiterbetrieb in Volleinspeisung. Nichts ändern, die geringere Anschlussvergütung nehmen. Sinnvoll, wenn kein nennenswerter Eigenverbrauch möglich ist und der Aufwand für einen Umbau in keinem Verhältnis steht.

2. Umstellung auf Überschusseinspeisung. Der Strom wird zuerst im Haus verbraucht, nur der Überschuss geht ins Netz. Das erfordert ein neues Messkonzept und in der Regel einen Zählerwechsel. Wirtschaftlich ist das der mit Abstand größte Hebel, weil eine selbst verbrauchte Kilowattstunde den vollen Netzstrompreis ersetzt.

3. Repowering. Alte Module herunter, neue mit höherer Leistung auf dieselbe Fläche. Das ergibt eine neue Anlage mit eigenem Inbetriebnahmedatum und aktueller Vergütung. Sinnvoll bei beschädigten Modulen, ungünstiger Altbelegung oder wenn ohnehin am Dach gearbeitet wird.

Was technisch zu prüfen ist

  • Wechselrichter: Nach zwanzig Jahren häufig am Ende seiner Lebensdauer. Ein Tausch ist die Gelegenheit, gleich auf Speicherfähigkeit zu achten.
  • Modulzustand: Übliche Degradation liegt bei 0,3 bis 0,5 Prozent pro Jahr — nach zwanzig Jahren also noch 85 bis 90 Prozent Leistung. Sichtbare Delamination oder Hotspots sind das eigentliche Ausschlusskriterium.
  • Unterkonstruktion und Dachdurchdringungen: Der Punkt, der bei Altanlagen am häufigsten übersehen wird.
  • Blitz- und Überspannungsschutz: Bei Anlagen aus den 2000er-Jahren selten auf heutigem Stand.

Der Speicher als Nachrüstung

Für eine Altanlage kommt praktisch nur ein AC-gekoppelter Speicher infrage — er wird auf der Wechselstromseite ergänzt und lässt die bestehende Anlage unberührt. Der Wirkungsgrad liegt etwas unter einer DC-Kopplung, dafür ist der Eingriff minimal. Bei Anlagen unter etwa 5 kWp bleibt der wirtschaftliche Effekt allerdings überschaubar.

Was zu erledigen ist

Die Umstellung auf Überschusseinspeisung ist beim Netzbetreiber anzuzeigen, das Messkonzept anzupassen und die Änderung im Marktstammdatenregister einzutragen. Wer die Anlage stilllegen möchte, muss das ebenfalls melden — auch die Abmeldung ist registerpflichtig.

Dieser Beitrag ordnet Rechtslage und Marktentwicklung ein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Fördersätze, Fristen und Preise ändern sich; maßgeblich sind die Veröffentlichungen der zuständigen Stellen zum Zeitpunkt Ihrer Entscheidung.

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