Solarstrom im Gebäudebestand
Über die Hälfte der deutschen Solaranlagen sitzt auf Bestandsgebäuden — und die interessanten Fragen entstehen dort, nicht beim Neubau: Erweiterung, Speichernachrüstung und das, was nach zwanzig Jahren Einspeisevergütung kommt.
Die spannendste Photovoltaik-Entscheidung der nächsten Jahre ist nicht der Neubau, sondern die Anlage von 2006.
Einordnung
Anlagen aus den Jahren 2004 bis 2012 laufen technisch meist einwandfrei, haben aber ihren wirtschaftlichen Rahmen verloren: Die hohe Einspeisevergütung von damals endet nach zwanzig Jahren. Was danach kommt, ist deutlich weniger — reicht aber in vielen Fällen aus, um den Weiterbetrieb sinnvoll zu machen, sobald der Eigenverbrauch steigt.
Genau hier liegt der Hebel. Eine Altanlage, deren Strom bisher vollständig eingespeist wurde, verändert ihren Wert schlagartig, wenn Wärmepumpe, Wallbox oder Speicher hinzukommen. Die Umstellung von Voll- auf Überschusseinspeisung ist technisch überschaubar, verlangt aber ein neues Messkonzept und die Abstimmung mit dem Netzbetreiber.
Bei Erweiterungen ist die häufigste Stolperstelle die Anmeldung: Eine zusätzliche Modulfläche ist förderrechtlich und melderechtlich eine eigene Anlage mit eigenem Inbetriebnahmedatum und eigener Vergütung. Wer sie einfach danebenhängt, riskiert Rückforderungen.
Vier Punkte, die in diesem Ressort regelmäßig unterschätzt werden.
Post-EEG ist kein Abschalttermin
Nach zwanzig Jahren endet die feste Vergütung, nicht der Betrieb. Weiterbetrieb mit Eigenverbrauch ist in der Regel die wirtschaftlichste Variante.
Speichernachrüstung geht auch AC-seitig
Ein AC-gekoppelter Speicher lässt sich unabhängig vom vorhandenen Wechselrichter ergänzen — etwas geringerer Wirkungsgrad, dafür kein Eingriff in die bestehende Anlage.
Der Wechselrichter ist das Verschleißteil
Nach zwölf bis fünfzehn Jahren steht der Tausch an. Wer bei der Gelegenheit auf Speicherfähigkeit achtet, spart den zweiten Umbau.
Erweiterung ist eine neue Anlage
Eigenes Inbetriebnahmedatum, eigene Registrierung, eigene Vergütungshöhe. Die saubere Trennung im Messkonzept gehört ins Angebot.
- 01
Nach 20 Jahren EEG: was mit der alten Solaranlage passiert
Die Vergütung endet, der Betrieb nicht. Welche Optionen es nach dem Förderzeitraum gibt, was die Anschlussvergütung bringt und wann sich der Umbau auf Eigenverbrauch rechnet.
Lesen - 02
Solarstrom im Mehrfamilienhaus: Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung
Zwei Modelle, sehr unterschiedlicher Aufwand: Wie Solarstrom im Mehrparteienhaus verteilt werden kann, was das Solarpaket geändert hat und wo die Fallstricke liegen.
Lesen
- Kilowatt Peak
- Nennleistung einer Photovoltaikanlage unter genormten Testbedingungen — die Größenangabe, mit der Anlagen verglichen werden.
- Eigenverbrauchsquote
- Anteil des selbst erzeugten Stroms, der auch selbst verbraucht wird — die zentrale Größe für die Wirtschaftlichkeit einer Solaranlage.
- Marktstammdatenregister
- Das Register der Bundesnetzagentur, in dem jede Erzeugungsanlage und jeder Speicher gemeldet werden muss.
Kurz beantwortet.
Die Anlage fällt in die Anschlussregelung: Der Netzbetreiber nimmt den Strom weiterhin ab und vergütet ihn mit dem Jahresmarktwert abzüglich eines Vermarktungsentgelts. Das ist deutlich weniger als die ursprüngliche Vergütung, macht den Weiterbetrieb aber nicht unwirtschaftlich — vor allem, wenn der Eigenverbrauch steigt.
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