Kommunale Wärmeplanung
Gesetzlich vorgeschriebener Plan jeder Kommune, welche Gebiete künftig über Wärmenetze und welche dezentral versorgt werden.
Die kommunale Wärmeplanung teilt das Gemeindegebiet in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete ein: Wärmenetzgebiete, Gebiete für dezentrale Versorgung und Prüfgebiete. Sie ist keine Genehmigung und kein Anschlusszwang, aber die beste verfügbare Auskunft darüber, was in der eigenen Straße realistisch ist.
Für Eigentümer ist der Plan deshalb die zentrale Entscheidungsgrundlage vor einem Heizungstausch. Ist ein Wärmenetz in absehbarer Zeit vorgesehen, kann sich das Warten lohnen; ist das Gebiet als dezentral ausgewiesen, ist die Frage nach der Wärmepumpe faktisch beantwortet.
Die Fristen sind gestaffelt: Kommunen über 100.000 Einwohner müssen bis Mitte 2026 vorlegen, kleinere bis Mitte 2028. Viele Städte haben früher veröffentlicht — ein Blick auf die kommunale Website lohnt sich vor jeder größeren Entscheidung.
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