Solarmodule an der Fassade galten lange als Architekturspielerei. Mit gesunkenen Modulpreisen, knappen Dachflächen und einer wachsenden Zahl von Sanierungen im Nichtwohnbau hat sich das geändert: Die Gebäudehülle wird zur zweiten Stromfläche. Was dabei gilt, ist allerdings weniger klar geregelt als beim Dach.
Warum die Fassade überhaupt in den Blick gerät
Der Anlass ist selten der Ertrag, sondern die Gelegenheit. Steht eine Fassadensanierung ohnehin an, entfällt ein erheblicher Teil der Kosten, die eine reine Solarmontage tragen müsste: Gerüst, Unterkonstruktion und Bekleidung fallen ohnehin an. Wird die Bekleidung durch Module ersetzt, konkurriert deren Preis nicht mit null, sondern mit dem Preis der Alternative aus Blech, Faserzement oder Keramik.
Hinzu kommt das Ertragsprofil. Eine senkrechte Südfassade liefert über das Jahr rund 60 bis 70 Prozent des Ertrags einer optimal geneigten Dachanlage — aber mit anderer Verteilung: mehr im Winter, mehr in den Morgen- und Abendstunden, weniger in der sommerlichen Mittagsspitze. Für Gebäude mit Grundlastbedarf und für ein Netz, das die Mittagsspitze bereits im Überfluss hat, ist das die nützlichere Kurve.
Der rechtliche Rahmen ist ein Flickenteppich
Anders als bei Dachanlagen gibt es für die Fassade keine bundeseinheitliche Privilegierung im Baurecht. Maßgeblich sind die Landesbauordnungen, örtliche Gestaltungssatzungen und — bei geschützten Beständen — das Denkmalrecht. In der Praxis bedeutet das: Eine Dachanlage ist meist genehmigungsfrei, eine Fassadenanlage berührt das Erscheinungsbild und damit häufig eine Satzung.
Förderrechtlich ist die Lage einfacher als vermutet: Das EEG unterscheidet bei der Einspeisevergütung nicht nach Ausrichtung. Eine Fassadenanlage erhält denselben anzulegenden Wert wie eine Dachanlage gleicher Größe. Wer sie als Teil einer Sanierung errichtet, sollte allerdings prüfen, ob Bauteile über die Bundesförderung für effiziente Gebäude förderfähig sind — dann ist die Abgrenzung zwischen Gebäudehülle und Stromerzeuger für die Antragstellung entscheidend.
Bauwerkintegriert oder aufgesetzt
Technisch stehen zwei Wege zur Wahl, die selten sauber getrennt diskutiert werden. Bei der aufgesetzten Lösung bleibt die Fassade, was sie ist; Module werden auf einer eigenen Unterkonstruktion davorgehängt. Das ist günstiger, im Bestand schneller umsetzbar und reversibel. Bei der bauwerkintegrierten Photovoltaik ersetzt das Modul die Bekleidung und übernimmt deren Funktion — Witterungsschutz, Befestigung, Brandverhalten.
Der zweite Weg ist der interessantere und der anspruchsvollere. Er verlangt Module mit bauaufsichtlicher Zulassung oder Zustimmung im Einzelfall, und er verlagert die Verantwortung: Was hier montiert wird, ist nicht primär eine Solaranlage, sondern eine vorgehängte hinterlüftete Fassade, die zufällig Strom erzeugt. Entsprechend liegt die Ausführung typischerweise beim Fassadenbau und nicht beim Solarteur. Betriebe, die Metallfassaden und hinterlüftete Fassadensysteme montieren, bringen die Unterkonstruktion, die Toleranzen und die Brandriegel mit; die Elektrik kommt hinzu, nicht umgekehrt. Wer die Reihenfolge vertauscht, zahlt sie in Nacharbeiten.
Was die Fassade nicht leistet
Drei Erwartungen halten der Rechnung nicht stand. Erstens ersetzt eine Fassadenanlage keine Dachanlage — wo Dachfläche verfügbar ist, wird sie zuerst belegt. Zweitens ist die Verschattung durch Nachbargebäude, Bäume und Vordächer an der Fassade gravierender als auf dem Dach; ohne Ertragsgutachten mit Verschattungsanalyse bleibt jede Prognose Fiktion. Drittens ist die Reinigung aufwendiger, wenn sie überhaupt vorgesehen ist.
Wo sich die Fassade dennoch rechnet
- Bei ohnehin anstehender Fassadensanierung mit Gerüststellung
- Bei hohem, gleichmäßigem Eigenverbrauch — Gewerbe, Verwaltung, Mehrfamilienhäuser
- Bei knapper oder verschatteter Dachfläche
- Wenn die Winterproduktion gebraucht wird, etwa neben einer Wärmepumpe
- Wenn ein Gestaltungsanspruch besteht, den ein aufgeständertes Feld nicht erfüllt
Als isolierte Investition bleibt die Fassadenanlage in den meisten Fällen die zweitbeste Wahl. Als Teil einer ohnehin fälligen Sanierung der Gebäudehülle ist sie eine Rechnung, die zunehmend aufgeht — und der ehrlichste Vergleich ist nicht der mit dem Dach, sondern der mit einer Fassadenbekleidung, die keinen Strom erzeugt.
