Solarspitzengesetz
Gesetzesänderung von 2025, die Einspeisung und Vergütung neuer Solaranlagen an Zeiten hoher Erzeugung und negativer Preise anpasst.
Mit dem sogenannten Solarspitzengesetz hat der Gesetzgeber auf die wachsende Zahl von Stunden reagiert, in denen mehr Solarstrom erzeugt wird, als das Netz aufnehmen kann. Die Änderungen betreffen vor allem neue Anlagen; bestehende Anlagen behalten ihre bisherigen Regeln, können aber freiwillig wechseln.
Zwei Regeln sind für Betreiber zentral. Erstens gibt es für neue Anlagen in Stunden mit negativen Börsenpreisen keine Einspeisevergütung; diese Zeit wird ans Ende der Förderdauer angehängt. Zweitens dürfen neue Anlagen, die noch nicht über ein intelligentes Messsystem mit Steuerungseinrichtung verfügen, nur einen Teil ihrer Leistung einspeisen, bis diese Technik eingebaut ist.
Für Betreiber mit hohem Eigenverbrauch oder einem Speicher ändern die Regeln wenig, weil gerade die Mittagsspitzen selbst genutzt oder verschoben werden. Für Anlagen, die viel einspeisen sollen, lohnt es sich, Speicher, Ausrichtung und den Einbau eines intelligenten Messsystems von Anfang an mitzuplanen.
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