Bundes-Solar
Lexikon
Lexikoneintrag

Steckersolargerät(Balkonkraftwerk)

Kleine Solaranlage mit wenigen Modulen, die über einen Wechselrichter in den Hausstromkreis einspeist.

Steckersolargeräte bestehen meist aus ein bis vier Modulen und einem Wechselrichter, der den Strom in einen gewöhnlichen Stromkreis der Wohnung einspeist. Der Strom wird zuerst von den Geräten verbraucht, die gerade laufen; nur der Überschuss fließt ins Netz. Eine Vergütung gibt es dafür in der Regel nicht, der Nutzen liegt im vermiedenen Strombezug.

Mit dem Solarpaket I wurden die Regeln vereinfacht: Geräte bis 800 Voltampere Wechselrichterleistung müssen nur noch im Marktstammdatenregister angemeldet werden, eine gesonderte Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt. Ist noch ein älterer Zähler ohne Rücklaufsperre eingebaut, darf das Gerät übergangsweise betrieben werden, bis der Zähler getauscht wird.

Vereinfacht ist die Anmeldung, nicht die Sicherheit. Montage am Balkon und an der Fassade, sichere Befestigung bei Wind und eine geeignete Steckverbindung bleiben Pflicht. In Mietwohnungen und Eigentümergemeinschaften kann eine Zustimmung nötig sein; einen Anspruch darauf haben Mieter und Eigentümer inzwischen in vielen Fällen.

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