Bundes-Solar
Lexikon
Lexikoneintrag

Direktvermarktung

Verkauf von Solar- oder Windstrom über einen Händler an der Börse statt Abnahme gegen feste Vergütung durch den Netzbetreiber.

In der Direktvermarktung verkauft der Betreiber seinen Strom nicht mehr zum festen Satz an den Netzbetreiber, sondern über einen Direktvermarkter an der Strombörse. Zusätzlich zum Börsenerlös erhält er vom Netzbetreiber eine Marktprämie, die die Differenz zwischen dem Marktwert und dem gesetzlich festgelegten anzulegenden Wert ausgleicht.

Für neue Anlagen ab 100 Kilowatt ist die Direktvermarktung Pflicht, für kleinere Anlagen freiwillig. Sie setzt voraus, dass die Anlage fernsteuerbar ist und ihre Einspeisung viertelstündlich gemessen wird. Der Direktvermarkter berechnet für seine Dienstleistung eine Gebühr.

Interessant wird die Direktvermarktung auch für ausgeförderte Anlagen: Statt der niedrigen gesetzlichen Anschlussvergütung kann ein Direktvermarkter unter Umständen bessere Erlöse bieten. Ob sich das lohnt, hängt von Anlagengröße, Messkosten und den Gebühren ab.

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