Steuerbare Verbrauchseinrichtung(§ 14a EnWG)
Wärmepumpe, Wallbox, Batteriespeicher oder Klimagerät, dessen Strombezug der Netzbetreiber bei Engpässen vorübergehend begrenzen darf.
Seit 2024 gelten neue Wärmepumpen, Wallboxen, Klimageräte und Batteriespeicher ab einer bestimmten Anschlussleistung als steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Der Netzbetreiber darf ihren Strombezug bei drohender Überlastung des örtlichen Netzes vorübergehend auf eine Mindestleistung reduzieren. Eine vollständige Abschaltung ist nicht erlaubt; der Betrieb bleibt in eingeschränktem Umfang möglich.
Im Gegenzug zahlen Betreiber geringere Netzentgelte. Sie wählen dabei zwischen einer pauschalen jährlichen Reduzierung, einer prozentualen Reduzierung des Arbeitspreises mit separatem Zähler und, ergänzend, einem zeitvariablen Netzentgelt mit günstigeren Preisen in Schwachlastzeiten.
Technisch erfolgt die Steuerung über eine Steuerbox am intelligenten Messsystem oder über ein Energiemanagementsystem im Haus. Für die meisten Haushalte sind die Eingriffe kaum spürbar, weil sie selten und kurz sind. Wichtig ist, die Geräte bei der Anmeldung korrekt als steuerbar zu melden, damit die Netzentgeltreduzierung auch abgerechnet wird.
Begriff verstanden — jetzt die Zahlen für Ihr Gebäude?
Angebot anfordern