Bundes-Solar
Lexikon
Lexikoneintrag

Einspeisevergütung

Gesetzlich festgelegte Zahlung des Netzbetreibers für Solarstrom, der ins öffentliche Netz eingespeist wird.

Die Einspeisevergütung ist der Betrag, den der Netzbetreiber für jede eingespeiste Kilowattstunde zahlt. Grundlage ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz. Der Anspruch entsteht ohne Antrag mit dem Anschluss und der Registrierung der Anlage; der Satz wird am Tag der Inbetriebnahme festgeschrieben und gilt für zwanzig Jahre zuzüglich des Inbetriebnahmejahres.

Für neue Anlagen sinken die Sätze in regelmäßigen Abständen. Wie hoch der Satz ist, hängt außerdem von der Anlagengröße und davon ab, ob überschüssiger Strom oder der gesamte Strom eingespeist wird. Bei der Volleinspeisung ist der Satz höher, dafür entfällt die Ersparnis durch den eigenen Verbrauch.

Für Anlagen, die seit 2025 in Betrieb gehen, gibt es in Stunden mit negativen Börsenpreisen keine Vergütung. Diese Stunden werden ans Ende der Förderdauer angehängt. Nach Ablauf der zwanzig Jahre spricht man von einer ausgeförderten Anlage: Sie darf weiterlaufen, erhält aber nur noch deutlich niedrigere, am Markt orientierte Erlöse.

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