Mieterstromzuschlag
Förderung nach dem EEG für Solarstrom, der vom Dach direkt an die Bewohner eines Gebäudes geliefert wird.
Beim Mieterstrom wird Strom aus einer Anlage auf dem Gebäude oder in unmittelbarer Nähe an die Bewohner geliefert, ohne den Umweg über das öffentliche Netz. Der Betreiber wird damit zum Stromlieferanten mit allen Pflichten, die dazu gehören: Liefervertrag, Abrechnung, Reststromversorgung für die Stunden, in denen das Dach nicht genug liefert.
Der Mieterstromzuschlag ist eine Förderung des EEG für den Strom, der so an die Bewohner geht. Er soll ausgleichen, dass Mieterstromprojekte aufwendiger sind als eine gewöhnliche Einspeisung. Der Mieterstrompreis ist gesetzlich gedeckelt und muss unter dem örtlichen Grundversorgungstarif liegen.
Wegen des Aufwands blieb Mieterstrom lange ein Nischenmodell. Mit der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung gibt es seit 2024 eine einfachere Alternative, bei der der Betreiber nicht die vollständige Versorgung übernehmen muss. Welches Modell passt, hängt von Gebäudegröße, Messkonzept und davon ab, wer die Anlage betreiben soll.
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