Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung(§ 42b EnWG)
Modell, bei dem Solarstrom vom Dach eines Mehrparteienhauses anteilig den Wohnungen zugeordnet wird, ohne dass der Betreiber zum Vollversorger wird.
Die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung erlaubt es, Strom aus einer Anlage auf einem Mehrparteienhaus den teilnehmenden Wohnungen nach einem vereinbarten Schlüssel zuzurechnen. Jede Wohnung behält ihren eigenen Stromliefervertrag für den Reststrom. Der Betreiber der Anlage muss also keine Vollversorgung anbieten, wie es beim Mieterstrom der Fall ist.
Voraussetzung ist ein Messkonzept, das den Solarstrom viertelstündlich erfasst und den Wohnungen zuordnen kann. In der Praxis bedeutet das intelligente Messsysteme für die teilnehmenden Wohnungen und die Anlage. Ein Mieterstromzuschlag wird für dieses Modell nicht gezahlt; die Wirtschaftlichkeit ergibt sich aus dem vermiedenen Strombezug.
Das Modell richtet sich an Eigentümergemeinschaften, Vermieter und Wohnungsunternehmen, denen Mieterstrom zu aufwendig war. Ob es sich durchsetzt, hängt stark davon ab, wie schnell Messstellenbetreiber die nötigen Zähler einbauen und wie einfach die Abrechnung in der Praxis wird.
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