Bundes-Solar
Lexikon
Lexikoneintrag

Messstellenbetreiber

Unternehmen, das Stromzähler einbaut, betreibt und die Messwerte an Netzbetreiber und Lieferanten übermittelt.

Wer welchen Zähler im Haus hat, regelt das Messstellenbetriebsgesetz. Zuständig ist der Messstellenbetreiber. In den meisten Netzgebieten übernimmt diese Rolle als sogenannter grundzuständiger Messstellenbetreiber der örtliche Netzbetreiber; Kunden können aber auch einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber beauftragen.

Der Messstellenbetreiber entscheidet nicht frei, welche Technik er einbaut. Für bestimmte Gruppen ist ein intelligentes Messsystem vorgeschrieben, etwa bei hohem Verbrauch, bei Solaranlagen ab einer bestimmten Leistung oder bei steuerbaren Verbrauchseinrichtungen. Für die übrigen Haushalte reicht eine moderne Messeinrichtung, also ein digitaler Zähler ohne Kommunikationsmodul. Die jährlichen Entgelte sind gesetzlich gedeckelt.

Für Solaranlagen ist der Messstellenbetreiber oft der eigentliche Engpass: Erweiterungen, Speicher, Mieterstrom, Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung und dynamische Tarife setzen ein passendes Messkonzept und die richtigen Zähler voraus. Ein frühzeitiger Termin spart später Wochen.

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