Bundes-Solar
Lexikon
Lexikoneintrag

Netzanschlussbegehren

Antrag beim örtlichen Netzbetreiber, eine Erzeugungsanlage an das öffentliche Stromnetz anzuschließen.

Bevor eine Solaranlage einspeisen darf, muss sie beim Netzbetreiber angemeldet werden. Mit dem Netzanschlussbegehren übermittelt der Betreiber oder sein Installateur Daten zu Leistung, Standort, Wechselrichter und Messkonzept. Der Netzbetreiber prüft daraufhin, ob das Netz am vorgesehenen Punkt die zusätzliche Einspeisung aufnehmen kann.

Der Netzbetreiber ist nach dem EEG verpflichtet, Erzeugungsanlagen vorrangig anzuschließen, und zwar am technisch und wirtschaftlich günstigsten Verknüpfungspunkt. Für kleine Anlagen bis 30 Kilowatt gilt eine Vereinfachung: Meldet sich der Netzbetreiber nicht innerhalb eines Monats, darf die Anlage angeschlossen werden.

Bei größeren Anlagen kann die Prüfung länger dauern und zu Auflagen führen, etwa zu einem anderen Verknüpfungspunkt oder zu Netzverstärkungen. Ein frühes Netzanschlussbegehren schafft Planungssicherheit und gehört an den Anfang eines Projekts, nicht ans Ende.

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